Was wir tun
Wohnungseigentumsverwaltung
Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Verteilung je Kosten-/Einnahmeart in Form von Gesamt- und Einzel-Wirtschaftsplänen gemäß § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum.

Mietverwaltung
Ordnungsgemäße und fristgerechte Betriebskostenabrechnung für den öffentlich geförderten und freifinanzierten Wohnungsbau. Erstellung der Betriebskostenabrechnungen, Zustellung an die Mieter und Kontrolle der Zahlungen; bei Bedarf Erläuterungen für die Mieter in Form von Sprechstunden.